L O A D I N G

Eine Übersicht aller Fragen…

FAQ

Grundsätzlich sind für die Vereinsmitglieder alle Sportangebote nutzbar. Es gibt keine Einschränkungen auf spezielle Angebote, solang der Platzbedarf bei den Trainingseinheiten dies zulässt.

Der aktuelle Plan mit den Trainingszeiten und -orten kann hier eingesehen werden.

Einige Trainingsangebote werden nur in der Sommer- oder Wintersaison angeboten.

Bei Interesse an einem Sportangebot kann ein Probetraining vereinbart werden. Für dieses erste Training wird kein Unkostenbeitrag verlangt.

Zur Vereinbarung eines Probetrainings bitten wir vorzugsweise eine E-Mail an vorstand@stadtsport-dresden.de zu schreiben. Der Vorstand übermittelt dann die Daten an den oder die jeweilige Abteilungs- bzw. Übungsgruppenleiter/-in, der/die sich dann entsprechend zur Vereinbarung eines Termins meldet.

Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr kann die Mitgliedschaft mittels Aufnahmeantrag schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Die Mitgliedschaft beginnt immer zum Monatsanfang und wird monatlich berechnet.

Die Vereinsmitglieder erhalten einen Zugang zu der Vereinsverwaltungssoftware „Easyverein“, die der Verein nutzt. In dieser Software sind zentrale Vereinsdokumente (Satzung, Geschäftsordnung, Protokolle der Vorstandssitzungen bzw. Mitgliederversammlungen etc.) aber auch die persönlichen Daten der einzelnen Mitglieder einschließlich des digitalen Mitgliedsausweises hinterlegt.

Der StadtSport Dresden e. V. ist trotz seiner Nähe zur Verwaltung und der Kooperation mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement der Landeshauptstadt Dresden kein sogenannter Betriebssportverein. Mit dem Anstellungsverhältnis ergeben sich gegenüber dem Verein keine Ansprüche auf Vergünstigungen.

Angestellte der Verwaltung müssen ebenso wie verwaltungsfremde Personen einen Mitgliedsantrag stellen und ihre Kündigung der Mitgliedschaft schriftlich mitteilen.

Bei einer Vollmitgliedschaft können Sportangebote im Verein das ganze Jahr über genutzt werden. Die Kosten für die Vollmitgliedschaft betragen derzeit 120 € im Jahr.

Die Saisonmitgliedschaft kann jeweils für die Sportangebote im Sommer (01.04.-30.09.) oder im Winter (01.10.-31.03.) genutzt werden. Sie bietet sich für Personen an, die nur saisonal bestimmte Sportangebote (z. B. Beach-Volleyball im Sommer) wahrnehmen wollen. Die Kosten betragen hier jeweils 80 € pro Jahr (aufgeteilt in 60 € für die Hauptsaison und 20 € für die ruhende Saison).

Bei der Fördermitgliedschaft ist die Person ein passives Mitglied des Vereins. Sie besitzt kein Spielrecht. Die Mitgliedschaft im Verein ist ausschließlich zur finanziellen, logistischen und organisatorischen Unterstützung gedacht. Ein Fördermitglied besitzt aber Stimmrechte bei Mitgliederversammlungen und kann auch bei Feiern des Vereins teilnehmen. Der Jahresbeitrag eines Fördermitglieds wird im Aufnahmeantrag von der Person selbst festgelegt, muss aber auf Grund der Kostendeckung eine Mindesthöhe von 20 € haben.

Der Beitrag für die Vollmitgliedschaft wird jeweils in voller Höhe zum 01.04. eines jeden Jahres fällig. Es besteht jedoch bei der Vollmitgliedschaft die Möglichkeit, der halbjährigen/saisonalen Zahlweise. Dabei wird jeweils die Hälfte des Beitrags zum 01.04. und zum 01.10. eines jeden Jahres fällig.

Der Beitrag für die Saisonmitgliedschaft und Fördermitgliedschaft wird jeweils in voller Höhe zum 01.04. eines jeden Jahres fällig.

Je nach Beginn bzw. Beendigung der Mitgliedschaft werden die Mitgliedsbeiträge anteilig berechnet und ggf. zu viel gezahlte Mitgliedsbeiträge zurückerstattet. Details hierzu können in der Beitragsordnung, Punkt 4.3 in § 4 nachgelesen werden.

Die Zahlung des Vereinsbeitrags kann wahlweise per Lastschriftverfahren vom Girokonto des Mitglieds oder als Überweisung erfolgen. Die Einzugsermächtigung für Lastschriftverfahren wird dabei vom Mitglied auf dem Mitgliedsantrag ausgefüllt und signiert. Diese kann jederzeit vom Mitglied widerrufen werden. Um die Beitragskassierung effizient zu gestalten, ist der Verein bestrebt, dass die Mitglieder eine Einzugsermächtigung erteilen. Für den Fall, dass ein Mitglied nicht am Abbuchungsverfahren teilnimmt, ist der Mitgliedsbeitrag bis zur gesetzten Fälligkeit kostenfrei auf das Vereinskonto einzuzahlen. Als Verwendungszweck sind dabei immer Vor- und Zuname und die Mitgliedsnummer anzugeben.

Auf Wunsch kann das Mitglied eine Quittung (keine Spendenbescheinigung!) für den geleisteten Mitgliedsbeitrag erhalten. Dazu ist eine formlose Anfrage an den Schatzmeister (Schatzmeister@StadtSport-Dresden.de) zu senden.

Nein, eine ruhende Mitgliedschaft ist nicht möglich. Alternativ bietet sich hier jedoch eine Fördermitgliedschaft an (s. o.). Diese kann z. B. bei längeren gesundheitlichen Zwangspausen genutzt werden, ohne gleich aus dem Verein austreten zu müssen.

Grundsätzlich können alle Personen ab dem 16. Lebensjahr als Gastspieler-/innen an den Sportangeboten des Vereins teilnehmen, ohne Mitglied im Verein zu sein. Dies ist jedoch aber erst nach vorheriger Genehmigung der Abteilungs- bzw. Übungsgruppenleiter möglich. Ein Anspruch für Vereinsvergünstigungen und -leistungen (z. B. die Teilnahme an Feiern) leitet sich daraus aber nicht ab.

Es ist pro Trainingseinheit ein Unkostenbeitrag (Platz- und Hallennutzung) an den/die Abteilungs- bzw. Übungsgruppenleiter-/in oder eine von ihm benannte Vertrauensperson zu (in bar) entrichten Der Unkostenbeitrag beträgt derzeit 4 € pro Trainingseinheit in Sporthallen oder auf Freiluftrasenplätzen und 3 € pro Trainingseinheit auf Outdoor-Beachvolleyballplätzen.

Für die Aktivitäten der Drachenboot-, Ruder- und Schwimmabteilung wird keine Gästeteilnahme angeboten.

Bei der Platzvergabe für Trainings und ggf. Turnieren haben Vereinsmitglieder immer Vorrang vor Gastspielern.

Der Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand schriftlich zu erklären (E-Mail ausreichend). Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende zulässig.

Ggf. zu viel gezahlte Mitgliedsbeiträge werden zurückerstattet. Details hierzu können in der Beitragsordnung, Punkt 4.3 in § 4 nachgelesen werden.

Auf die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft wird (s. o.) hingewiesen.

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt (meistens im März eines jeden Jahres) und wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

Die ordentliche Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für:

  • Entgegennahme der Berichte des Vorstandes
  • Entgegennahme des Berichts der Kassenprüferin/des Kassenprüfers
  • Entlastung und Wahl des Vorstands
  • Wahl der Kassenprüfer/-innen
  • Festsetzung von Beiträgen und Umlagen
  • Genehmigung des Haushaltsplans
  • Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins
  • Entscheidung über die Aufnahme neuer und den Ausschluss von Mitglieder/-innen in Berufungsfällen
  • Entscheidung über die Einrichtung von Abteilungen und deren Leitung
  • Beschlussfassung über Anträge

Das Stimmrecht besitzen nur ordentliche Mitglieder. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Versammlungsleiters/in den Ausschlag. Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur, wenn 1/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt.

Gewählt werden können alle ordentlichen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Details hierzu können in der Vereinssatzung nachgelesen werden.

Die persönlichen Daten der einzelnen Vereinsmitglieder/-innen sind in der Vereinsverwaltungssoftware „Easyverein“ (www.easyverein.com) hinterlegt. Jedes Vereinsmitglied hat einen Zugang zu Easyverein erhalten. Bei Änderung von persönlichen Daten sind diese bitte eigenständig und zeitnah durch das jeweilige Mitglied in der Software Easyverein zu ändern.

Alle Vereine, die Mitglied im Landesportbund Sachsen sind (wie wir) mit ihren Mitgliedern über den ARAG Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes bei der ARAG versichert.

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Umwelt-Haftpflichtversicherung
  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
  • D&O-Versicherung
  • Vertrauensschadenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Bei Schäden muss eine möglichst zeitnahe Meldung an den Vorstand erfolgen. Dieser meldet den Unfall an den Versicherer und leitet mögliche Rückfragen an die Beteiligten weiter. Wichtige Informationen und das Merkblatt zur Sportversicherung mit allen Vertragsinhalten finden Sie unter www.ARAG-Sport.de

Es finden regelmäßig Vereinsveranstaltungen statt, z. B. das Sommer- und Winterfest.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit zur Weiterentwicklung im Verein, d. h. eine Ausbildung als Übungsleiter/-in, Übungsgruppenleiter/-in zu absolvieren und dann im Verein als Übungs-/ Übungsgruppenleiter/-in tätig zu sein. Auch besteht in Absprache mit dem Vorstand die Möglichkeit für Schulungen für Übungs-/ Übungsgruppenleiter/-innen.

Wir unterstützen finanziell und organisatorisch die Aus- und Weiterbildung unserer aktiver Rettungsschwimmerinnen und -schwimmer.

Darüber hinaus sind Weiterbildungen und Schulungen ebenso möglich, wenn man sich aktiv in die Vorstandsarbeit einbringen möchte. In Absprache mit dem Vorstand werden Kosten für Qualifizierung und Weiterbildung übernommen.

Der Verein verleiht Sportgeräte und Materialien an die Vereinsmitglieder, insofern sie zum Zeitpunkt nicht für die Durchführung von Sportangeboten benötigt werden.